Direkt zum Anfang des Artikels möchte ich auf einen Sachverhalt hinweisen: Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen für Bildungsurlaub in Deutschland Ländersache sind und sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Ich betrachte hier die Regelung von Nordrhein-Westfalen. Bayern und Sachsen haben kein entsprechendes Gesetz in ihrer Landesverfassung verabschiedet.
In NRW wird der Bildungsurlaub über das „Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)“ geregelt. Die letzte Version stammt vom 10.11.2023.
Die Idee hinter dem Bildungsurlaub ist es, Arbeitnehmern jedes Jahr die Möglichkeit zu geben, sich für eine begrenzte Zeit von ihrer Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Es gibt einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub bei Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten. In kleineren Betrieben ab 10 Mitarbeitern gilt eine 10%-Regel. Es müssen 10% der Beschäftigten ein Freistellung für den Bildungsurlaub gewährt werden. Weitere Anträge der Arbeitnehmer dürfen abgelehnt werden. In Betrieben unter 10 Mitarbeitern besteht der Rechtsanspruch nicht.
Entsprechend der zu arbeitenden Tage innerhalb einer Woche gestaltet sich die Anzahl der Tage für den Bildungsurlaub. Eine Teilzeitkraft kann ebenfalls Bildungsurlaub beantragen mit gekürzter Tagesanzahl. In der Regel haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit das Recht auf Bildungsurlaub.
Der Anspruch der Weiterbildungstage kann aus 2 Jahren zusammengezogen werden. Entsprechend ist es in diesem Jahr 2023 möglich einen Antrag beim Arbeitgeber zu stellen, um die noch nicht genutzten Tage in das Jahr 2024 zu übertragen.
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mit einer Frist von mindestens 6 Wochen Vorlauf gestellt werden. Dabei muss. Es liegt in der eigenen Verantwortung aktiv Bildungsurlaub zu beantragen und sich über die geeigneten Maßnahmen zu informieren. Kein Arbeitgeber wird einen in eine entsprechende Maßnahme „zwingen“.
Der Bildungsurlaub in NRW steht nur für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Diese Maßnahmen müssen bestimmten Kriterien entsprechen und vom zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW anerkannt sein. Am besten übersendet man den Antrag bereits direkt mit den Informationen des Bildungsanbieters.
Während des Bildungsurlaubs wird das Gehalt weitergezahlt. Die Kosten des „Urlaubs“ muss von einem selber getragen werden. Zusätzlich muss nach dem Ende des Urlaubs der Teilnahmenachweis ebenfalls an den Arbeitgeber gesendet werden. Darauf wird im Regelfall noch einmal die Anerkennung der Maßnahme durch das zuständige Ministerium bestätigt.
Vielleicht gibt dieser Artikel dem einen oder anderen einen kleinen Denkanstoß. Es gibt auch eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen zum Download. (Achtung: Auch hier ist wieder der Bezug auf NRW gegeben)