Ab dem 01.03.2024 benötigen alle Fahrzeuge, die am StraĂenverkehr teilnehmen und weniger als 45 km/h sowie nicht mehr als 50 cmÂł Hubraum haben ein neues Versicherungskennzeichen.
Dazu zÀhlen Mofas und Roller; aber auch Segways und Quads können in diese Kategorie fallen.
Die bis dahin gĂŒltigen schwarzen Kennzeichen verlieren ihr GĂŒltigkeit und muss durch ein Blaues ersetzt werden. Wenn man mit einem ungĂŒltigen Kennzeichen im StraĂenverkehr erwischt wird, macht man sich strafbar und fĂ€hrt selbstverstĂ€ndlich ohne Versicherungsschutz.
Die Kennzeichen werden durch Versicherungen vertrieben.