Ich habe letztens mit einem Bekannten diskutiert, ob es eine Möglichkeit gibt, ohne TÜV bei einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Das ganze sollte ja rechtlich einwandfrei sein und nicht „geschummelt“.
Die bekannten „roten Nummernschilder“ sind für Händler und nicht für den Privatmann gedacht. Somit mussten wir diese in unserer Liste streichen.
Heute Morgen hatte ich dazu den Geistesblitz: Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen ist für 5 Tage gültig und benötigt neben dem Fahrzeugschein und dem Ausweis des Antragsstellers keinen Nachweis über die Fahrtauglichkeit. Allerdings muss man eine Versicherungsdoppelkarte mit dem Vermerk „Kurzzeitkennzeichen“ mit zur Anmeldung nehmen. Der behördliche Ablauf kostet ca. 11 Euro.