Ich habe mich in den letzten Tagen mal mit dem Girokonto auseinander gesetzt und bin dabei über den Begriff “Jedermann-Konto” gestolpert. Dieses war bei mehreren Banken aufgeführt und entsprechend somit auch keiner “Produktbezeichnung” einer Bank. Dieses Thema hat mich ein wenig interessiert und so entstand dieser Artikel.
Der Zentrale Kreditausschuss hat mit Ihren Mitgliederverbänden
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.
- Bundesverband deutscher Banken e. V.
- Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
- Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
hat eine Vorgabe gegeben, welche einem jeden ein Konto auf Guthaben-Basis ermöglichen sollte.
Dieses bedeutet, dass man am öffentlichen Leben trotz negativer Schufa-Einträge teilnehmen kann. Selbstverständlich gibt es bei solchen Konto weder eine Kreditkarte geschweige denn einen Dispokredit, allerdings können Einnahmen von Arbeitsverhältnissen sowie Ausgaben wie Miete mit Überweisungen bzw. Daueraufträgen durchgeführt werden.
Ein solches Konto ist allerdings bei Banken doch sehr unbeliebt, da diese höhere Kosten verursachen und die Schufa-Einträge die zusätzlich angebotenen Dienstleistungen vom Kontoinhaber nicht angeboten werden können.
Allerdings sind in den ostdeutschen Bundesländern sowie in Bayern, NRW sowie Rheinland-Pfalz die Sparkassen über ihre Gesetze und Verordnungen dazu verpflichtet ein entsprechendes Guthaben-Konto zu eröffnen und können dieses nur begründet ablehnen.
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